Tiernahrung,
die aus Frischfleisch hergestellt wird und frisch, also roh, an Haustiere in
Haushalten verfüttert wird unterliegt ganz besonderen
gesetzlichen Auflagen. Dies deshalb, da der Gesetzgeber davon ausgeht,
dass rohes Fleisch auch in Kontakt mit Menschen im Haushalt kommen kann.
Hier muss vom
Hersteller bis zur Übergabe an den Kunden gewährleistet sein, dass gesetzlich
vorgeschriebene Keimwerte nicht überschritten werden. Der Grund dafür ist
auch nachvollziehbar. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass wir Menschen unser
Fleisch nicht roh verzehren, sondern zuvor erhitzen und durch das Erhitzen
Keime abgetötet werden.
Was bedeutet das für uns in der Praxis?
- Wir dürfen ausschliesslich Fleisch, Fleischteile
und tierische Nebenprodukte von Tieren verarbeiten, deren Schlachtkörper
vom zuständigen Amtsveterinär für den menschlichen Verzehr
freigegeben wurden und als unbedenklich gekennzeichnet wurden.
- Unsere Produkte werden im Produktionsraum der
Metzgerei verarbeitet und verpackt.
- Die frisch angelieferten Rohwaren werden von uns
auf Anlieferungstemperatur und Qualität geprüft.
- Die frisch gelieferten Waren werden, sofern nicht
gleich verarbeitet, in Kühlräumen zwischengelagert.
- Die maximale Lagerdauer für
Frischware bis zur fertigen Verarbeitung beträgt 2 Tage.
- Die fertigen Produkte werden sofort tiefgekühlt.
- Wir verarbeiten Frischware in dafür vorgesehene Arbeitskleidung und tragen während des gesamten Verarbeitungsprozesses lebensmittelechte Einweghandschuhe.
- Sämtliche Arbeitsgeräte, Maschinen und Arbeitsräume
werden täglich desinfiziert.
Betrieb registriert
- Eidg.
Futtermittelkontrolle Agroscope
4CANIS ist ordnungsgemäss
registriert nach Schweizerischer Futtermittel-Verordnung (FMV) vom 26.10.2011.
Register-Nr.: CH24092
- Kantonales Amt für
Verbraucherschutz Veterinärdienst
4CANIS ist ordnungsgemäss
angemeldet nach Art. 59 Abs. 1 TSG vom 01.07.1966 und Art. 42 VTNP vom
23.06.2004, sowie § 27, 41 Abs. 1 und 44 der Kantonsverfassung
Bewilligungsnummer: CH-AG-ABP359.