Qualität wird kontrolliert

Tiernahrung, die aus Frischfleisch hergestellt wird und frisch, also roh, an Haustiere in Haushalten verfüttert wird unterliegt ganz besonderen gesetzlichen Auflagen. Dies deshalb, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass rohes Fleisch auch in Kontakt mit Menschen im Haushalt kommen kann. 

Hier muss vom Hersteller bis zur Übergabe an den Kunden gewährleistet sein, dass gesetzlich vorgeschriebene Keimwerte nicht überschritten werden. Der Grund dafür ist auch nachvollziehbar. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass wir Menschen unser Fleisch nicht roh verzehren, sondern zuvor erhitzen und durch das Erhitzen Keime abgetötet werden.  

Was bedeutet das für uns in der Praxis?

  • Wir dürfen ausschliesslich Fleisch, Fleischteile und tierische Nebenprodukte von Tieren verarbeiten, deren Schlachtkörper vom zuständigen Amtsveterinär für den menschlichen Verzehr freigegeben wurden und als unbedenklich gekennzeichnet wurden.
  • Unsere Produkte werden im Produktionsraum der Metzgerei verarbeitet und verpackt.
  • Die frisch angelieferten Rohwaren werden von uns auf Anlieferungstemperatur und Qualität geprüft.
  • Die frisch gelieferten Waren werden, sofern nicht gleich verarbeitet, in Kühlräumen zwischengelagert.
  • Die maximale Lagerdauer für Frischware bis zur fertigen Verarbeitung beträgt 2 Tage.
  • Die fertigen Produkte werden sofort tiefgekühlt.
  • Wir verarbeiten Frischware in dafür vorgesehene Arbeitskleidung und tragen während des gesamten Verarbeitungsprozesses lebensmittelechte Einweghandschuhe.
  • Sämtliche Arbeitsgeräte, Maschinen und Arbeitsräume werden täglich desinfiziert.

Betrieb registriert

  • Eidg. Futtermittelkontrolle Agroscope
    4CANIS ist ordnungsgemäss registriert nach Schweizerischer Futtermittel-Verordnung (FMV) vom 26.10.2011.
    Register-Nr.:             CH24092

  • Kantonales Amt für Verbraucherschutz Veterinärdienst
    4CANIS ist ordnungsgemäss angemeldet nach Art. 59 Abs. 1 TSG vom 01.07.1966 und Art. 42 VTNP vom 23.06.2004, sowie § 27, 41 Abs. 1 und 44 der Kantonsverfassung
    Bewilligungsnummer:  CH-AG-ABP359.