Die amtliche Futtermittelkontrolle kotrolliert die Lebensmittelkette und somit die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen. Sie erteilt Registrierung und Zulassung zur Herstellung und in Verkehr bringen von Heimtierfuttermittel. Sie führt Inspektionen und Futtermittelanalysen aus und garantieren den Täuschungsschutz. Ihre Aktivitäten stellen somit den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier, sowie der Umwelt sicher. Das Amt für Verbraucherschutz kotrolliert den Betrieb und somit die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen. Sie erteilt die Zulassung zur Herstellung und in Verkehr bringen von Heimtierfuttermittel.
Darüber hinaus ist der der Kanton zuständig, dass die öffentliche Gesundheit in allen Bereichen, die durch Tierkrankheiten gefährdet sind, gewährleistet ist. Der Veterinärdienst beaufsichtigt die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in den Schlachtanlagen und überwacht die korrekte Entsorgung beziehungsweise Verwertung von tierischen Nebenprodukten, die beim Schlachtprozess anfallen.
Fleisch und Fleischwaren sind aus hygienischer Sicht hochsensible Produkte, deren Gewinnung und Verarbeitung auf allen Produktionsstufen streng zu überwachen ist.
Aufgrund der Tatsache, dass wir nur das Beste für unsere wie auch Ihre Hunde möchten, sind wir sehr bedacht, von der Beschaffung der Rohmaterialien über die Verarbeitung bis zum fertig abgepackten Menü, dass wir:
unserer Philosophie in jeder Hinsicht treu bleiben
Fleisch verwerten aus der Region oder zumindest aus der Schweiz
während der Saison die Gemüse- und Obstbauern in der Region berücksichtigen und wenn möglich nur Gemüse/Obst aus der Schweiz beziehen
korrekt, sauber und hygienisch arbeiten, verarbeiten, sowie abpacken
nur frisches (kontrolliertes), gutes und qualitativ hochwertiges Fleisch verwenden
keine Füllstoffe oder dergleichen dem Futter zusetzen
dem Futter keine synthetischen Additive beimischen